4. Änderung Nonnenhöfchen/Lindenstraße Stebach

4. Änderung (textlicher Bebauungsplan) des Bebauungsplanes „Nonnenhöfchen / Lindenstraße“, Ortsgemeinde Stebach, im beschleunigten Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung);

- Bekanntmachung des Aufstellungs- / Verfahrenseinleitungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB

- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 und § 13a (2) Nr.1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 (2) BauGB


Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Stebach hat in seiner Sitzung am 09.07.2024 gemäß § 2 (1) BauGB die 4. Änderung des im Jahre 1989 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplanes „Nonnenhöfchen/Lindenstraße“ beschlossen. Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung).

Der Aufstellungs- / Verfahrenseinleitungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 13a (3) Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen wird. Ebenso wird gemäß § 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB abgesehen.

Das Änderungsverfahren bezog sich bislang nur auf die Streichung der nach heutigen Gesichtspunkten nicht mehr zeitgemäßen Textfestsetzungen zur Dachgestaltung des Bebauungsplanes „Nonnenhöfchen/Lindenstraße“. Um die geltenden Textfestsetzungen auch im Hinblick auf die in der Vergangenheit durchgeführten diversen Änderungsverfahren künftig übersichtlich darzustellen zu können, empfiehlt es sich, alle aktuellen Textfestsetzungen in einem Dokument neu zusammenzufassen. In dem Zusammenhang wurde angeregt, im Rahmen des bereits angestoßenen Verfahrens alle bisherigen Textfestsetzungen zu prüfen und städtebaulich fortzuschreiben. In seiner Sitzung am 07.08.2024 hat der Ortsgemeinderat den zusammengetragenen Änderungen und Ergänzungen der Textfestsetzungen wie vorgelegt zugestimmt und die Verbandgemeindeverwaltung Dierdorf beauftragt, auf dieser Grundlage die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Ziffer 2 BauGB und die anschließende öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Ziffer 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Ziffer 3 BauGB einzuleiten.

Mit der aktuellen Planung werden nur die textlichen Festsetzungen neu gefasst („textlicher Bebauungsplan“). Die zeichnerischen Festsetzungen des wirksamen Bebauungsplanes „Nonnenhöfchen / Lindenstraße“ haben weiterhin Bestand.

Der räumliche Geltungsbereich der Planung entspricht dem nachfolgend abgebildeten Geltungsbereich des Stammplanes von 1989.

Gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit bis einschließlich 30.08.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf (Adresse, Kontaktdaten etc. siehe unten!) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und zur Planung äußern.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (2) Nr.1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 (2) BauGB wird der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Nonnenhöfchen/Lindenstraße“ (die geänderten textlichen Festsetzungen; beigefügt ist eine Begründung gemäß § 2a BauGB) in der Zeit

vom 02.09.2024 bis einschließlich 02.10.2024

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf unter www.vg-dierdorf.de im Bereich „Verwaltung“ - „Bauleitplanungen“ - „laufende Verfahren“ - „4. Änderung Nonnenhöfchen/Lindenstr. Stebach“ zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt.

Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (http://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.

Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Bebauungsplanunterlagen auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf angefordert werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichung bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: bettina.liedl@vg-dierdorf.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.


Ortsgemeinde Stebach, 15.08.2024

gez. Andreas Krobb, Ortsbürgermeister

01_Anlage Bekanntmachung_OL_4_Aend_Nonnenh_Lindenstr-001