7. Änd. Flächennutzungsplan Sondergebiet Tierklinik

7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Sondergebiet Tierklinik“ der Ortsgemeinde Großmaischeid;

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB


Um einer ortsansässigen Tierklinik in Großmaischeid die planungsrechtlichen Grundlagen für eine zukunftssichere und wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen, hat der Ortsgemeinderat Großmaischeid in seiner Sitzung am 29.08.2024 beschlossen, den einleitenden Beschluss gemäß § 1 (3) BauGB i.V.m. § 2 (1) BauGB über die Aufstellung eines Bebauungsplanes ,,Sondergebiet Tierklinik“ zu fassen.

Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im wirksamen Flächennutzungsplan unterliegt das Plangebiet der Darstellung von Wohnbauflächen sowie Flächen für die Landwirtschaft (Acker / Grünland). Der Bebauungsplan kann demnach nicht gemäß § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Daher ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erforderlich. Die Änderung der Flächennutzungsplanung obliegt gemäß § 67 (2) GemO der Verbandsgemeinde. Entsprechend hat der Ortsgemeinderat Großmaischeid in seiner Sitzung am 29.08.2024 beschlossen, für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Tierklinik“ eine Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 (3) BauGB entsprechend den künftigen Baugebietsfestsetzungen (Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Tierklinik“) bei der Verbandsgemeinde Dierdorf zu beantragen.

Der Verbandsgemeinderat Dierdorf hat daraufhin in seiner Sitzung am 05.12.2024 die Durchführung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. 

Der Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes (7. Änderungsverfahren) wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht. 

Der Planbereich liegt am südöstlichen Siedlungsrand der Ortsgemeinde Großmaischeid. Der räumliche Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes ist den nachfolgend abgebildeten unmaßstäblichen Planentwurf zu entnehmen. 

Gemäß § 2 (4) und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne dieser Vorschrift. 

Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Tierklinik“, bestehend aus der Planzeichnung und den Textfestsetzungen, mit der Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit

vom 24.02.2025 bis einschließlich 26.03.2025

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf auf dieser Seite zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt.

Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (http://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich. 

Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Flächennutzungsplanunterlagen auch telefonisch (Frau Lied’l, Tel.-Nr.: 02689/291-2105) oder per E-Mail (bettina.liedl@vg-dierdorf.de) in Papierform angefordert werden.

Während der Auslegungszeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen zur Planung können im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung schriftlich oder zur Niederschrift bis einschließlich 26.03.2025 vorgebracht werden. An die Unterrichtung und Erörterung schließt sich gemäß § 3 (1) letzter Satz BauGB die im Verfahren vorgeschriebene öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB auch an, wenn die Erörterung zu einer Änderung der Planung führt. Auf nachfolgende Bekanntmachungen wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. 

Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, 13.02.2025
gez. Manuel Seiler, Bürgermeister