7. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Gewerbepark „Märker Wald / B 413“ der Stadt Dierdorf;
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Dierdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.03.2019 gemäß § 1 (3) i.V.m. § 2 Abs. (1) BauGB die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark „Märker Wald / B 413“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB am 24.02.2021 ortsüblich bekannt gemacht.
Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 01.03.2021 bis einschließlich 01.04.2021 hat der Stadtrat der Stadt Dierdorf in seiner öffentlichen Sitzung am 15.02.2023 nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen den Planentwurf gebilligt und beschlossen, die 7. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Gewerbepark „Märker Wald / B 413“ gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - verbunden mit der Anhörung der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB - durchzuführen; in Abstimmung mit der unteren Landesplanungsbehörde des Landkreises Neuwied dient dieses Beteiligungsverfahren außerdem auch zur Abgabe der landesplanerischen Stellungnahme gemäß § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG) von Rheinland-Pfalz.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der 7. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Märker Wald / B 413“ beabsichtigt die Stadt Dierdorf die Sondergebietsfläche im nordöstlichen Bereich zu erweitern. Die bereits im Rahmen der 6. Änderung festgesetzte südlich gelegene Sondergebietsfläche soll in Bezug auf ihre Festsetzungen, u.a. hinsichtlich der zulässigen Verkaufsfläche und der überbaubaren Grundstücksfläche, an moderne Anforderungen im Einzelhandel und die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden.
Im Rahmen der weiteren Planung hat sich die Stadt Dierdorf entschieden, den Geltungsbereich an zwei Stellen gegenüber der Vorentwurfsplanung zu verkleinern. Das Flurstück 36/5 (Südwesten) ist nicht mehr Bestandteil der verbindlichen Bauleitplanung. Zudem bezog der Geltungsbereich dieser 7. Änderung bisher auch das Flurstück 35/2 teilweise mit ein. Nun wurde der nordöstliche Teil des Flurstücks 35/2 dem Geltungsbereich des Bebauungsplans entnommen (Teilaufhebung). Diese Fläche Fläche wird zukünftig nicht mehr der Bebauung zur Verfügung stehen und bleibt somit in seinem derzeitigen Zustand erhalten. Gleichzeitig wird der Geltungsbereich im Anschluss an die Erschließungsstraße angepasst, um auf die Planungskonzepte der bisherigen Änderungsverfahren einzugehen. Ziel der Planung ist eine flexible Nutzbarkeit der Verkaufsräume sowie der verträgliche Ausbau der Einzelhandelsangebote.
Die Planaufstellung erfolgt im Regelverfahren. Damit einher geht die Durchführung einer Umweltprüfung, deren Ergebnisse im Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan zusammengestellt werden. Parallel zur Änderung des Bebauungsplans wird auch der Flächennutzungsplan in einem separaten Verfahren im Rahmen einer Fortschreibung teilweise geändert. Das Vorhaben baut auf dem Einzelhandelskonzept der Stadt Dierdorf in der aktuellen Fassung auf und kann demnach als in die Stadtentwicklung integrierter Prozess verstanden werden.
Lage und Umfang des Plangebiets
Das Plangebiet befindet sich in Dierdorf entlang der Königsberger Straße im Zentralen Versorgungsbereich (ZVB) Märkerwald - Neuwieder Straße. Der ZVB Märkerwald erstreckt sich im Wesentlichen über das Gewerbegebiet und befindet sich am westlichen Siedlungsrand von Dierdorf, nördlich der Bundesstraße B 413. Im Norden und Westen wird das Plangebiet vom Märker Wald eingefasst. Richtung Süden bildet die B 413 den Abschluss des Plangebietes. Östlich schließen sich weitere Gewerbe- und Einzelhandelsnutzungen an das Plangebiet an. Das Areal hat eine Größe von rund 2,6 ha und beinhaltet in der Flur 4 folgende Flurstücke: 33/11, 93/4 (tlw.), 93/5 (tlw.), 37/13, 37/20, 36/4, 37/19, 35/2 (tlw.) und 37/21.
Die Plangebietsabgrenzungen sind dem nachfolgend abgebildeten unmaßstäblichen Kartenausschnitt zu entnehmen.
Der Entwurf der 7. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Gewerbepark „Märker Wald / B 413“ (Planzeichnung und Textfestsetzungen) mit der Begründung einschließlich Umweltbericht, Fachbeitrag Naturschutz, Artenschutzrechtliche Beurteilung, Auswirkungsanalyse der BBE Handelsberatung GmbH vom September 2022 sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 27.03.2023 bis einschließlich 28.04.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung öffentlich aus.
Darüber hinaus sind die Planunterlagen während des Auslegungszeitraums hier auf dieser Seite einsehbar. Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (https://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.
Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Bebauungsplanunterlagen auch telefonisch (Frau Lied’l, Tel.-Nr.: 02689/291-2105) oder per E-Mail (bettina.liedl@vg-dierdorf.de) in Papierform angefordert werden.
Gemäß § 3 (2) S. 2 BauGB wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf abgegeben werden können. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Weiterhin wird gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
· Begründung zum Bebauungsplan
· Umweltbericht mit der Beschreibung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft / Erholung, Kultur und sonstige Sachgüter sowie der Beschreibung der Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern und Belangen des Umweltschutzes. Außerdem beinhaltet der Umweltbericht geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen.
· Fachbeitrag Naturschutz
· Artenschutzrechtliche Beurteilung
Im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit nachfolgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).
Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende Stellungnahmen:
· Zusammenfassende Stellungnahme der Kreisverwaltung Neuwied vom 14.04.2021 (Hinweise zur Festsetzung von Werbeanlagen zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes, zur nachrichtlichen Übernahme der Wasserschutzgebiete in Planzeichnung, zur notwendigen Höhenfestsetzung aus Gründen des Orts- und Landschaftsbildes, zur Artenschutzrechtlichen Prüfung, zur Darstellung des Eingriffs in Natur- und Landschaft und Benennung von Kompensationsmaßnahmen. zur Beseitigung von Gehölzen)
· Stellungnahme des Forstamtes Dierdorf vom 26.04.2021 (Hinweise zu forstwirtschaftlichen Anforderungen)
· Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, vom 18.03.2021 (Hinweis auf archäologische Verdachtsfläche)
· Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau, Mainz, vom 13.04.2021 (Hinweise zu Bergbau/Altbergbau, Boden und Baugrund, mineralische Rohstoffe)
· Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur, vom 25.03.2021 (Hinweise zum Wasserschutzgebiet, zum dekontaminierten Altstandort einer ehemaligen Betriebstankstelle, zur Abwasserbehandlung, zum Umgang mit Niederschlagswasser)
· Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Dierdorf vom 15.04.2021 (Hinweise zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung und zum Wasserschutzgebiet).
· Stellungnahme des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz, Gensingen, vom 15.04.2021 (Hinweise zu Milanhorsten)
· Stellungnahme des Westerwald Vereines, Montabaur, vom 15.04.2021 (Hinweise zu zusätzlichem Flächenverbrauch und Rodungen)
Stadt Dierdorf, 08.03.2023
Thomas Vis, Stadtbürgermeister