Auf dem Hohenfeld Kleinmaischeid

Auf dem Hohenfeld, Kleinmaischeid


Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Auf dem Hohenfeld“ der Ortsgemeinde Kleinmaischeid;

- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
-  frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kleinmaischeid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Auf dem Hohenfeld“ beschlossen.

Der Aufstellungs- / Verfahrenseinleitungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zeitgemäße und bedarfsgerechte gewerbliche Entwicklung des nördlich der Ortslage von Kleinmaischeid gelegenen und an die vorhandene gewerbliche Bebauung in der Werkstraße angrenzenden Bereiches geschaffen werden. Für diesen Bereich wurde bereits in der Ortsgemeinderatssitzung am 18.06.2009 der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Auf dem Hohenfeld“ beschlossen, welcher in der Ortsgemeinderatssitzung am 13.09.2011 dahingehend neu gefasst wurde, dass das Verfahren - im Auftrag und auf Kosten eines Vorhabenträgers - als vorhabenbezogener Bebauungsplan fortgeführt werden sollte. Dieses Verfahren wurde jedoch nicht weiterverfolgt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Hohenfeld“ erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die in Rede stehende Fläche als gewerbliche Baufläche dargestellt. Damit ist eine gewerbliche Nutzung bereits vorbereitet.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,5 ha. Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist in dem nachfolgend abgebildeten Bebauungsplanentwurf (unmaßstäblich) durch eine schwarz unterbrochene Linie gekennzeichnet.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben

Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Planzeichnung und Textfestsetzungen) einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht in der Zeit

vom 29.06.2022 bis einschließlich 29.07.2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung öffentlich aus.

Darüber hinaus sind die Planunterlagen während des Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf hier auf dieser Seite einsehbar. Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.

Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Bebauungsplanunterlagen auch telefonisch (Frau Lied’l, Tel.-Nr.: 02689/291-2105) oder per E-Mail (bettina.liedl@vg-dierdorf.de) in Papierform angefordert werden.

Anregungen zur Planung können im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung schriftlich oder zur Niederschrift bis einschließlich 29.07.2022 vorgebracht werden. An die Unterrichtung und Erörterung schließt sich gemäß § 3 (1) letzter Satz BauGB die im Verfahren vorgeschriebene öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB auch an, wenn die Erörterung zu einer Änderung der Planung führt. Auf nachfolgende Bekanntmachungen wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

 

Ortsgemeinde Kleinmaischeid, 10.06.2022

Philipp Rasbach
Ortsbürgermeister