Bebauungsplan Sondergebiet Tierklinik

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Sondergebiet Tierklinik“ der Ortsgemeinde Großmaischeid;

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Um einer ortsansässigen Tierklinik in Großmaischeid die planungsrechtlichen Grundlagen für
eine zukunftssichere und wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen, hat der Ortsgemeinderat
Großmaischeid in seiner Sitzung am 29.08.2024 beschlossen, den einleitenden Beschluss gemäß
§ 1 (3) BauGB i.V.m. § 2 (1) BauGB über die Aufstellung eines Bebauungsplanes ,,Sondergebiet
Tierklinik“ zu fassen.

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Tierklinik“ wird hiermit
gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Da das Pangebiet Im wirksamen Flächennutzungsplan der Darstellung von Wohnbauflächen
sowie Flächen für die Landwirtschaft (Acker / Grünland) unterliegt, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erforderlich. In der Folge hat
der Verbandsgemeinderat auf Antrag der Ortsgemeinde Großmaischeid in seiner Sitzung am
05.12.2024 die Änderung des Flächennutzungsplanes (7. Änderungsverfahren) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Tierklinik“ beschlossen. Diese Bauleitplanung
wird parallel in einem separaten Verfahren durchgeführt.

Der Planbereich liegt am südöstlichen Siedlungsrand der Ortsgemeinde Großmaischeid. Die
Lage des Plangebietes sowie der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet
Tierklinik“ ist den nachfolgend abgebildeten unmaßstäblichen Planübersichten und dem
ebenfalls abgebildeten unmaßstäblichen Planentwurf zu entnehmen.

Gemäß § 2 (4) und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht
beschrieben und bewertet werden.

Im Rahmen der Bauleitplanungen ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne dieser Vorschrift.

Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Tierklinik“, bestehend
aus der Planzeichnung und den Textfestsetzungen, mit der Begründung einschließlich
Umweltbericht in der Zeit

vom 24.02.2025 bis einschließlich 26.03.2025

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Dierdorf auf dieser Seite zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt.

Ein Zugriff über das zentrale Landesportal „GeoPortal Rheinland-Pfalz“ (http://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich. 

Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Str. 7, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 118, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach gesonderter Terminvereinbarung
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können die Bebauungsplanunterlagen auch
telefonisch (Frau Lied’l, Tel.-Nr.: 02689/291-2105) oder per E-Mail (bettina.liedl@vg-dierdorf.
de) in Papierform angefordert werden.

Während der Auslegungszeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen zur Planung können im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung schriftlich oder zur Niederschrift
bis einschließlich 26.03.2025 vorgebracht werden. An die Unterrichtung und Erörterung schließt sich gemäß § 3 (1) letzter Satz BauGB die im Verfahren vorgeschriebene öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB auch an, wenn die Erörterung zu einer Änderung der Planung führt. Auf nachfolgende Bekanntmachungen wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.


Ortsgemeinde Großmaischeid, 13.02.2025
gez. Guido Kern, Ortsbürgermeister