Fördermöglichkeiten im Rahmen des Dorferneuerungs-programms des Landes Rheinland-Pfalz für private
Antragsteller
Die Verbandsgemeinde Dierdorf möchte ihre Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten der Dorferneuerung informieren. Schwerpunktförderung der Dorferneuerung sind - auch vor dem Hintergrund der zur erwartenden demographischen Entwicklung in den ländlichen Räumen - funktionsverbessernde Maßnahmen zur Stärkung und Wiederbelebung der Ortskerne (Innenentwicklung vor Außenentwicklung) sowie die Erhaltung der Siedlungs- und Kulturlandschaft.
Fördervoraussetzung ist ein abgestimmtes Dorferneuerungskonzept der Stadt bzw. der Ortsgemeinde. Dies ist in den Ortsgemeinden Großmaischeid, Kleinmaischeid, Marienhausen, Stebach, in den Stadtteilen Brückrachdorf, Giershofen und Elgert sowie in Teilen der Kernstadt von Dierdorf gegeben.
Was wird gefördert:
Zuwendungen werden für folgende Vorhaben gewährt (beispielhafte Aufzählung):
- Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur (gestalterische Mehraufwendungen),
- bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen,
- investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, Erstellung und Funktionsverbesserung von Gemeinbedarfseinrichtungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden oder Anlagen; ausnahmsweise auch Vorhaben, die zur Gründung eines Trägers der Maßnahme notwendig sind,
- Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen,
- bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen.
Nicht gefördert werden Vorhaben, welche
- ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
- Maßnahmen in Neubaugebieten darstellen,
- bereits begonnen wurden.
Wie hoch wird gefördert:
Die förderfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 7.669,00 € betragen. Die maximale Förderhöhe für private Maßnahmen beträgt max. 35% der förderfähigen Kosten (max. 30.000,00 € pro Vorhaben).
Für Vorhaben, die
- zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennaher Arbeitsplätze oder
- zur Sicherung und Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und und Dienstleistungen dienen
kann die Zuwendung bis auf 40.903 Euro angehoben werden.
Antragsverfahren/Bewilligungsbehörde für private Vorhaben:
Antragsvordrucke sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf sowie bei der Kreisverwaltung Neuwied, auch als Download auf der Homepage: kreis-neuwied.de (Bürgerportal / Dienstleistungen von A-Z / Dorferneuerung: private Förderung), erhältlich,
- erforderliche Unterlagen: Förderantrag, Pläne, Kostenvoranschläge, Fotos vom Bestand,
- Bewilligungsbehörde ist die Kreisverwaltung Neuwied.
Fachliche Beratung sowohl in fördertechnischer und förderrechtlicher Sicht erhalten Sie bei der Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung, Frau Margit Rödder-Rasbach, Dipl.-Ing. (FH), Kreisverwaltung Neuwied, Abt. 6/10-61, Postfach 2161, 56562 Neuwied, Tel. 02631/803-235, Fax: 02631/803-93-235, E-Mail: margit.roedder-rasbach@kreis-neuwied.de.
Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, 14.03.2023
gez. Manuel Seiler, Bürgermeister