Bekanntmachung über das Inkrafttreten
des Lärmaktionsplanes
Nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Kommunen verpflichtet, auf Basis der „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie) Lärmaktionspläne für die dort als relevant benannten Hauptverkehrsstraßen aufzustellen.
Die Verbandsgemeinde Dierdorf hat den Entwurf des Lärmaktionsplanes erstellt und in der Zeit vom 02. Januar 2019 bis einschließlich 05. Februar 2019 zur Einsichtnahme und Stellungnahme öffentlich ausgelegt. Parallel wurden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht. Die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange sowie der Beschluss des Verbandsgemeinderates über den Lärmaktionsplan der Verbandsgemeinde Dierdorf erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates Dierdorf am 12.12.2019.
Der Beschluss wird hiermit zur Information der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Lärmaktionsplan kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Poststr. 5, 56269 Dierdorf, Fachbereich 2, 1. OG, Zimmer 209, während der allgemeinen Dienststunden (Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr) sowie nach vorheriger Vereinbarung auch außerhalb der vorgenannten Zeiten eingesehen werden.
Darüber hinaus kann der Lärmaktionsplan im unteren Bereich dieser Seite eingesehen werden.
Lärmaktionsplanung VG Dierdorf
Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog im Detail, 45 Seiten
Lärmaktionsplanung VG Dierdorf (Kurzfassung)
Informationsbericht, 10 Seiten
56269 Dierdorf, den 13.12.2019
Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf
gez. Horst Rasbach, Bürgermeister