Elektronische Kommunikation
Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung.
1.1 Die elektronische Kommunikation
Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind.
Für eine formfreie*[1] elektronische Kommunikation steht Ihnen unsere folgende zentrale eMail-Adresse zur Verfügung: info@vg-dierdorf.de
Weiterhin können natürlich an alle auf diesen Seiten angebotenen oder auf dem Briefkopf der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf ausgewiesenen eMail-Adressen formfreie Nachrichten/Mitteilungen gesendet werden.
Mit Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen*[2] elektronischen Kommunikation eröffnet. Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Voraussetzung der formgebundenen elektronischen Kommunikation ist die Zugangseröffnung einer Verwaltung.
Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
1.2 Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Die Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.
Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.
1.3 Grundsätze der elektronischen Kommunikation
Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Hierzu bietet Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf über die „virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz*[3] (VPS)“ nutzerkonto.service.rlp.de zwei Möglichkeiten.
1.3.1 Nachrichtenerfassung innerhalb der VPS
Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der „virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ können Sie über eine gesicherte Internetverbindung Nachrichten an die Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf oder andere Behörden übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen.
Nähere Informationen und Anleitungen finden Sie hier.
Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sog. Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein.
1.3.2 Nachrichtenerfassung per E-Mail an die VPS
Wenn Sie sich nicht, wie in Kapitel 1.3.1 beschrieben, registrieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit, nicht rechtsverbindlich auch per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren. Dazu steht Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
vg-dierdorf@poststelle.rlp.de
1.3.3 Voraussetzungen
Die Nutzungsbedingungen können Sie hier einsehen.
Verschlüsselung der Dokumente
Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie diese verschlüsselt an die Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf senden. Dies empfehlen wir insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten.
Das ^generische Verschlüsselungszertifikat der virtuellen Poststelle zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente können Sie auf folgender Seite im unteren Bereich als Zip-Datei herunterladen. In dieser Datei befindet sich ebenfalls eine ausführliche Anleitung zur Verschlüsselung Ihres Dokumentes.
Wichtig!!
Bitte prüfen Sie dort unbedingt, ob wir die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei verarbeiten können.
1.3.4 Sonstiges
1.3.4.1 Signatursoftware / Equipment
Wenn Sie das technische Equipment (Signaturkarte und/oder Kartenleser) über ein Trust-Center erworben haben und nicht im Besitz einer Signatursoftware sind, können Sie unter der URL:
https://seccommerce.com eine kostenlose Signatursoftware (SecSigner) herunterladen.
Eine Signaturkarte ist zwischenzeitlich nicht mehr zwingend erforderlich.
Beachten Sie bitte hierzu die Hinweise und Informationen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf folgender Seite.
1.3.4.2 Nutzung von Dokumenten der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf
Mit den unter 1.3.1 und 1.3.2 beschriebenen Kommunikationswegen können Sie auch die auf unserer Homepage veröffentlichten Dokumente, die wir Ihnen zum Download bereitgestellt haben, nach entsprechender Bearbeitung an uns übersenden.
1.4 Ansprechpartner
Bei Fragen zur elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf steht Ihnen unser Systemverwalter, Herr Alexander Kamp per eMail (alexander.kamp@vg-dierdorf.de) zur Verfügung.
1.5 Hinweise und rechtliche Besonderheiten
1.5.1 Betreiber der virtuellen Poststelle
Landesbetrieb Daten- und Information (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz
Telefon : 0800 / 6000 200
Telefax : 06131 / 605-145
eMail: HelpDesk@ldi.rlp.de
1.5.2 Rechtliche Besonderheiten
Allgemeine Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS)
Die VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der „Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS). Die AGB VPS stehen hier zum Download als PDF-Datei bereit.
Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS an.
Sicherheitshinweise
Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der zugelassenen Signaturkarten erfolgen.
Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden.
Der Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch der PIN zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines Dritten gelangen. Alle „elektronisch unterschriebenen“ Dokumente gelten als von dem Kunden übermittelt, für den das in der Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten gilt als vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der missbräuchlichen Nutzung gültig war. Für den Absender gelten im Übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.
Gewährleistung / Haftung
Die Nutzung der virtuellen Poststelle erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Die Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Datenschutz
Absender und Betreiber sind verpflichtet, alle persönlichen Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.
[1] Formfrei: hier ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen, etc.).
[2] Formgebunden: hier ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anmeldungen und andere Bereiche des öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahrens oder die Erhebung von Widersprüchen)
[3] Die virtuelle Poststelle ist ein Internetdienst. Dieser erlaubt einem beliebigen Absender elektronisch signierte Dokumente, die für ein System der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf bestimmt sind, gesichert und nachvollziehbar einzuliefern.
56269 Dierdorf, 08.04.2020