Kommunale Gleichstellungsbeauftragte
Aufgaben:
Diese sind in § 2 der Gemeindeordnung (GemO) geregelt. Die Aufgabe der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ist es, im Rahmen der Aufgaben der Verbandsgemeinde die Gleichstellung von Frauen zu fördern, um dadurch bestehende Benachteiligungen abzubauen. Sie nimmt sich insoweit aller frauenrelevanten Angelegenheiten an. Frauenrelevant sind Angelegenheiten, die die Lebensbedingungen von Frauen in anderer Weise oder in stärkerem Maße berühren als die der Männer.
Gleichstellung weil:
- Frauen in den kommunalen Gebietskörperschaften deutlich unterrepräsentiert sind
- sie nicht den gleichen Zugang zu den Spitzenpositionen in Politik, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung haben
- sie nicht den gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit erhalten
- der Anteil der weiblichen Auszubildenden in naturwissenschaftlichen und technischen Ausbildungsberufen vergleichsweise gering ist
- Teilzeit und geringfügige Beschäftigung Frauendomänen sind
- Frauen aufgrund ihrer Erwerbsbiographien weniger Rente als Männer erhalten
- sexuelle Gewalt überwiegend Frauen trifft und sie öfter zu Opfern sexueller Übergriffe und von Beziehungsgewalt werden.
Quelle: Empfehlungen für die Arbeit von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden, hrsg. vom Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz https://mffjiv.rlp.de/fileadmin/MFFJIV/Publikationen/Frauen/Empfehlungen_Gleichstellungsbeauftragte.pdf
Gleichstellung ist:
Wenn Frauen und Männer …
- in gleichem Maße das gesellschaftliche Leben in seinen politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Facetten prägen
- gleichberechtigt und selbstbestimmt in allen Belangen und Phasen ihres Lebens leben
- ihren eigenen Lebensunterhalt und eine armutsfeste Alterssicherung, gestützt auf gute Aus- und Weiterbildung, gleiche Entlohnung sowie gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt erwirtschaften
- sich gleichberechtigt Familien- und Fürsorgearbeit in Haushalt, Kindererziehung und Pflege unter Beibehaltung ihrer eigenständigen Existenzsicherung teilen
- gleichberechtigt an den Ressourcen des Landes partizipieren
- auf eine Verwaltung vertrauen können, die geschlechtergerecht spricht schreibt und handelt
- geschlechtergerecht in Bildungseinrichtungen lernen und lehren
- in Gesundheitsversorgung und Sport geschlechtergerecht ausgestaltete Angebote erhalten
- sicher, gewaltfrei und ohne sexistische Diskriminierungen im privaten wie im öffentlichen Raum leben
- sich frei in ihrer Persönlichkeit entfalten und in ihrer Vielfalt wahrgenommen und geachtet werden.
Quelle: Leitsätze zur Gleichstellung der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen - Geschäftsstelle Gleichstellung, Berlin. http://www.berlin.de/gleichstellung-weiter-denken/
Die Gleichstellungsbeauftragte
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
So lautet der Art. 3, Abs 2 unseres Grundgesetzes.
Im Rahmen der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz hat die Gleichstellungsbeauftragte die Aufgabe auf eine tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereichen hinzuwirken.
In Dierdorf wird die Arbeit von einer berufenen Mitarbeiterin der Verbandsgemeindeverwaltung ehrenamtlich umgesetzt.
Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten in der Verbandgemeinde gehören:
- Erarbeitung und Durchführung von Programmen und Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation der Frauen
- Kooperation mit örtlichen Frauengruppen, -verbänden und Frauenhilfsorganisationen
- Öffentlichkeitsarbeit, z. B. Hinweis auf Veranstaltungen, Presse, Informationsmaterial
- Regelmäßiger Austausch mit den Gleichstellungsbeauftragten der benachbarten Kommunen und dem Landkreis
- Einzelfallhilfe nach Terminvereinbarung
Die Gleichstellungsbeauftragte steht sowohl telefonisch als auch persönlich gerne für Auskünfte, Anliegen und Anregungen zur Verfügung.
Alle Informationen und Anliegen werden selbstverständlich vertraulich behandelt!