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Informationen für politische Gruppierungen (Parteien und Wählergruppen) zu Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf
Nachstehend weist die VG-Verwaltung auf die seit Jahren geübte und gängige Praxis bei Veröffentlichungen von politischen Gruppierungen (Parteien und Wählergruppen) im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Dierdorf hin:
Berichte zu Veranstaltungen: Hinweise auf Veranstaltungen von politischen Gruppierungen (Parteien und Wählergruppen) mit örtlichen Gliederungen im Gebiet der Verbandsgemeinde Dierdorf sind unter der nichtamtlichen Rubrik „Aus Vereinen und Verbänden“ jederzeit möglich. Gleiches gilt für neutral verfasste Berichte von durchgeführten Veranstaltungen. Die Darlegung von politischen Zielen sowie die Vornahme von Wertungen haben hierbei zu unterbleiben. Der Abdruck von Bildmaterialien erfolgt nicht.
Öffentliche Einladung zu einer Wahlberechtigtenversammlung Die öffentliche Einladung zu einer Wahlberechtigtenversammlung einer nichtmitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe zur Aufstellung eines Wahlvorschlages im Zuge der Kommunalwahlen kann unter der betreffenden amtlichen Rubrik veröffentlicht werden. Verantwortlich für die wahlrechtskonforme Veröffentlichung (Inhalt und Frist) der öffentlichen Einladung bleibt die Wählergruppe als Wahlvorschlagsträger.
Berichte nach einem Bewerberaufstellungsverfahren: Die politischen Gruppierungen können nach einem Aufstellungsverfahren die Bewerberinnen und Bewerber zu den Kommunalwahlen im reinen Berichtsstil einmal unter der nichtamtlichen Rubrik „Aus Vereinen und Verbänden“ benennen. Die Darlegung von politischen Zielen sowie die Vornahme von Wertungen haben hierbei zu unterbleiben.
Der Abdruck von Bildmaterialien erfolgt nicht.
Aus vorgenannten Gründen ist eine Registrierung von Vertretern politischer Gruppierungen als Redakteure beim sog. CMS-Verfahrens des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Dierdorf nicht möglich.
Die Einsendung vorgenannter Textbeiträge kann gerne auf folgende E-Mail-Anschriften erfolgen: info@vg-dierdorf.de
Der Verbandsgemeindeverwaltung bleibt es vorbehalten, Beiträge, die den vorstehenden Kriterien nicht entsprechen, ggf. anzupassen oder deren Veröffentlichung komplett abzulehnen.