Wildernde Hunde
Wildernde Hunde
Liebe Hundefreunde,
verehrte Hundehalterin, verehrter Hundehalter,
in der Vergangenheit ist es in unseren Wäldern leider immer wieder zu Wilderei durch herumstreunende Hunde gekommen. Wir nehmen die neuesten Vorkommnisse im Waldstück zwischen Großmaischeid und Kleinmaischeid, bei denen ein Reh Opfer eines streunenden Hundes wurde, zum Anlass, nochmals über die Gesetzeslage aufzuklären und um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zu bitten.
Gemäss § 30 Landesjagdgesetz liegt es in den Befugnissen der zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen, Hunde, die Wild aufsuchen oder verfolgen und die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung Ihres Herren angetroffen werden nötigenfalls zu töten. Der Wirkungsbereich eines Hundehalters ist hierbei so definiert, dass sich der Hund in Hör- und Rufweite aufhalten muss und vor allem dem Rückruf Folge leistet.
Wir dürfen Sie daher – auch in Ihrem Interesse und zum Wohl Ihres Hundes – bitten, diese Regelungen zu befolgen, bzw. Ihren Hund
- so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird
- nicht ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, frei
herumlaufen zu lassen
- in den Grün- und Erholungsanlagen nicht frei umherlaufen zu lassen
- nicht auf Kinderspielplätze und Liegewiesen mitzunehmen
- so zu halten, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und
Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet
- so zu halten, dass niemand durch anhaltendes Gebell mehr als nach den Umständen
unvermeidbar gestört wird.
Sie unterstützen damit unsere vielfältigen Bemühungen um mehr Umweltschutz und Sicherheit in der Gemeinde/Stadt und erleichtern sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern das Zusammenleben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf
- als örtliche Ordnungsbehörde-