Anwendungen mit dem neuen Personalausweis
Für die Nutzung zahlreicher Angebote ist ein neuer Personalausweis (nPA, ausgestellt ab 01.11.2010) mit eingeschalteter eID- bzw. Online-Ausweisfunktion erforderlich.
Die o.a. Verlinkungen führen Sie auf die Homepage des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, auf der zahlreiche Informationen für Sie regelmäpig
aktualisiert zur Verfügung gestellt werden.
Zum Aufruf der Startseite für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums klicken Sie bitte hier.
Weitere Informationen zur AusweisApp und weiterem Zubehör finden Sie hier.
Letzte Aktualisierung: 13.02.2020