Das Wasserwerk informiert:

Nach den Vorschriften des Eichgesetzes müssen Kaltwasserzähler alle sechs Jahre geeicht werden. Die Verbandsgemeindewerke Dierdorf haben, mit Ausnahme für den Versorgungsbereich der Ortsgemeinde Marienhausen, mit dieser Aufgabe die Firma REMONDIS EURAWASSER GmbH, Grafschaft, beauftragt.

Der Eichzählerwechsel ist für die Kunden kostenfrei !

Zum Zwecke des Eichzählerwechsels wird die Firma REMONDIS EURAWASSER GmbH alle betroffenen Kunden anschreiben und einen Terminvorschlag zum Wasserzählerwechsel unterbreiten. Sofern Kunden den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, so bitten wir, sich umgehend mit der Firma

REMONDIS EURAWASSER GmbH
Telefonisch unter Tel.: 02225/839380 oder
per E-Mail: info@remondis-eurawasser.de

in Verbindung zu setzen und einen passenden Termin zu vereinbaren.

Wir bitten unsere Kunden, bei denen ein Wasserzählerwechsel ansteht, den Mitarbeitern der Firma REMONDIS EURAWASSER GmbH den Zutritt zu der Zähleranlage zu ermöglichen. Bitte beachten Sie, dass die Zugänglichkeit zum Wasserzähler an dem Wechseltermin auch gewährleistet ist! Die Mitarbeiter sind durch die Verbandsgemeindewerke legitimiert und können sich entsprechend ausweisen.

Die Daten des Zähleraustausches werden durch unsere Vertragsfirma über eine App notiert. Der Kunde erhält im Anschluss an den Austausch Einsicht auf die erfassten Daten und bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Gerät die Richtigkeit der Daten. Bitte vergleichen Sie im eigenen Interesse die Richtigkeit der Daten auf dem Gerät! Ohne Unterschrift kann der Zählerwechsel nicht abgeschlossen werden. Das Protokoll mit den erfassten Daten, der Unterschrift sowie den Bildern des Installationsortes des Aus- und Einbauzählers werden den Kunden später postalisch zugestellt.

Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass die Grundstückseigentümer für die ordnungsgemäße Unterhaltung der Wasserzähler verantwortlich sind. Soweit seitens der Grundstückseigentümer Bedenken hinsichtlich der von dem Wasserzähler gemessenen Frischwassermenge bestehen, kann eine amtliche Befundprüfung des Wasserzählers nur innerhalb einer Frist von 14 Tagen zwischen dem Ausbau und der messtechnischen Prüfung erfolgen. Aus diesem Grund sind diesbezügliche Anträge nach dem Austausch umgehend bei den Verbandsgemeindewerken Dierdorf zu stellen. Das Zählwerk des ausgebauten Wasserzählers wird nach Ablauf dieser Frist verschrottet!

Die Kosten der Befundprüfung sowie des Zähleraustausches sind von dem Grundstückseigentümer zu tragen, sofern die Befundprüfung ergibt, dass der Wasserzähler den Wasserverbrauch innerhalb den gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen korrekt gemessen hat.

Vor der Beantragung einer Befundprüfung bitten wir zu prüfen, ob evtl. ein Mehrverbrauch nicht etwa durch schadhafte Leitungen, offene Zapfstellen, Rohrbrüche oder anderweitige Schäden (z.B. Undichtigkeiten an Toilettenspülungen, Heizungsanlagen etc.) in der Hausinstallation hinter der Messeinrichtung verursacht worden ist.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Für sonstige Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindewerke:

Herrn Mangel: 
Zimmer: 110
Telefon: 02689/291-2203
Telefax: 02689/291-72203
E-Mail: florian.mangel@vg-dierdorf.de                 

 Dierdorf, 29.01.2024
Verbandsgemeindewerke Dierdorf