Entwurf des 1. Wirtschaftsplanes 2025 des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach

Entwurf des 1. Wirtschaftsplanes 2025 des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach

Der Entwurf des 1. Wirtschaftsplanes 2025 des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach mit Anlagen wurde am 07.10.2024 den Verbandsmitgliedern zugeleitet. Den Einwohnern im Bereich des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach wird hiermit die Möglichkeit der Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit

vom 23. Oktober 2024 bis 13. November 2024,

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf, Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf, Zimmer 105, und
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Selters, Am Saynbach 5-7, 56242 Selters, Zimmer 310

gemäß § 97 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung gegeben.

Vorschläge zum Entwurf des 1. Wirtschaftsplanes 2025 oder seinen Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung durch die Einwohner bei den oben genannten Stellen schriftlich eingereicht werden. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwassergruppe Holzbach wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Satzung zum 1. Wirtschaftsplan über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Dierdorf, 07.10.2024
Zweckverband Abwassergruppe Holzbach

gez. Manuel Seiler
Verbandsvorsteher