Wasserzähler vor Frost schützen
Das Wasserwerk informiert:
Bitte Wasserzähler und Wasserversorgungsleitungen vor Frost schützen!
Gerade zu Beginn des Winters weisen wir – wie in jedem Jahr – zu Beginn der kalten Jahreszeit darauf hin, dass die Anschlussnehmer (Grundstückseigentümer) nach den Rechtsvorschriften und den Vertragsbedingungen der Verbandsgemeinde Dierdorf für den Frostschutz an den Verbrauchsleitungen und Wasserzählern selbst verantwortlich sind.
Wir raten deshalb, nicht benötigte Leitungen, zum Beispiel im Garten, an Terrassen und Garagen jetzt zu entleeren, um Frostschäden vorzubeugen
Der erstattungspflichtige Austausch eines durch Frosteinwirkung zerstörten Wasserzählers kostet je nach Einbaugröße zwischen 200 € und 250 € - Kosten, die Sie sich sparen können!
Die Einführungsstelle der Hausanschlussleitung und der Wasserzähler selbst müssen gegen Frosteinwirkung geschützt werden.
Hierzu eignen sich am besten trockene Dämmstoffe, wie zum Beispiel Glaswolle, Säcke oder Schaumstoffe.
Achten Sie besonders in Neubauten auf einen wirksamen Frostschutz, wenn die Räumlichkeiten noch nicht beheizt, aber bereits mit Frischwasser versorgt werden.
Wir bitten weiterhin, den Zugang insbesondere zur Wasserzähleranlage stets freizuhalten;
Sie helfen so den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zur Zeit die Ablesung der Wasserzähler vornehmen müssen, ihre Arbeit schnell und professionell zu erledigen.
Haben Sie Fragen, rufen Sie uns einfach an.
Bei technischen Fragen:
Bei Fragen zur Abrechnung: